Dauer und Kosten
Zunächst sollten Sie nach einer osteopathischen Behandlung die Reaktion Ihres Körpers abwarten und ihm Zeit geben. Ihr Körper arbeitet; seine Selbstheilungskräfte sind aktiviert. Daher sollte zwischen den Behandlungen ein Zeitraum von etwa zwei bis sechs Wochen liegen.
Grundsätzlich sollte nach ein bis drei Behandlungen eine deutliche Veränderung der Beschwerden erkennbar sein. Bei langjährigen Beschwerden oder chronischen Erkrankungen sind oft mehr Behandlungen nötig, um eine Verminderung der Beschwerden zu erzielen.
Behandlungskosten und -dauer:
Das Behandlungshonorar beträgt 90 Euro und die Behandlung dauert ca. 60 Minuten.
Das Behandlungshonorar für Säuglinge und Kinder bis 12 Jahre beträgt 70-90 Euro je nach Zeitaufwand.
Der Behandlungsaufwand zeigt sich hier während der Behandlung, da der kindliche Organismus oft viel schneller auf eine Behandlung reagiert.
Sie können nach Rechnungsstellung per Überweisung oder mit EC-Karte bezahlen. Barzahlung nehme ich nicht an.
Krankenkassen:
Derzeit werden die Kosten für eine osteopathische Behandlung nur von privaten Krankenversicherungen bzw. Zusatzkrankenversicherungen übernommen. Dabei richtet sich das Honorar nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)/Höchstsatz.
Falls Sie Mitglied einer privaten Krankenversicherung sind, empfehle ich Ihnen vorab die Klärung der Kostenübernahme durch Ihre Versicherung. Die Beihilfestellen übernehmen in der Regel den Großteil der Kosten im Rahmen der (von mir hier berücksichtigten) Mindestsätze der Positionen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH). Auch hier empfehle ich vorab eine Klärung.
Seit 2013 übernehmen auch einige gesetzliche Krankenkassen einen Teil des Honorars, wenn die Osteopathin Mitglied eines der Berufsverbände (zB. VOD) ist und somit nachweislich eine qualifizierte Ausbildung abgeschlossen hat. Diese Voraussetzung erfülle ich!
Bitte informieren sich aber sicherheitshalber vor Ihrer Behandlung bei Ihrer Krankenkasse.